Einordnung des UAS-Betriebes nach aktuellem Recht
Die neue EU-Vorschrift DVO (EU) 2019/947 unterteilt den UAS-Betrieb in drei Kategorien, offen, speziell und zulassungspflichtig. Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos bzw. des maximal möglichen Personenschadens.
Ein UAS-Betrieb in der offenen Kategorie stellt das geringste Betriebsrisiko dar, ist frei für jeden und kann unter Einhaltung der (in der DVO (EU) 2019/947 Artikel 4 sowie ANNEX TO IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2019/947 - PART A beschriebenen) Regeln ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden.
Zur Einordnung Ihres Betriebs empfehlen wir Ihnen das folgende, zweiteilige Flussdiagramm zu nutzen:
Vollständige Risikobewertung nach den Betriebsdetails LBA-V3.6 auf Grundlage der DVO (EU) 2019/947 (gültig ab 01.01.2024)
Vollständige Risikobewertung nach den Betriebsdetails auf Grundlage der DVO (EU) 2019/947 (gültig ab 01.01.2024)
Bei der Einhaltung der Geographischen Gebiete nach §21h der LuftVO empfehlen wir Ihnen die Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt (dipul) zu nutzen.
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