Informationen zur Benennung als Prüfstelle (PStF)
Das LBA kann gemäß §21e Absatz 1 LuftVO auf Antrag Stellen zur Ausbildung und Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 benennen. Dabei handelt es sich um Theorieprüfungen und entsprechende Theorieschulungen für
- den Erwerb des Fernpiloten-Zeugnisses A2 (offene Kategorie),
- die Verlängerung des Fernpiloten-Zeugnisses A2 (offene Kategorie),
- den Erwerb des Fernpiloten-Zeugnisses STS (spezielle Kategorie) und
- die Verlängerung des Fernpiloten-Zeugnisses STS (spezielle Kategorie).
Einzelheiten zur Benennung wurden mit NfL 2023-2-733 veröffentlicht.
Änderungen der NfL werden im Informationsschreiben bekanntgegeben.
Für den Antrag auf Benennung als Prüfstelle für Fernpiloten (PStF) nutzen Sie bitte das nachfolgende Antragsformular sowie die zugehörigen Anlagen:
Antragsformular
Änderungsformular
Alternativ können Sie die Erklärung über das folgende Formular im Bundesportal einreichen.
Zur Antragstellung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
Anlage 1 Qualifiziertes Personal
Anlage 2 Weitere Betriebsstätten (bei mehr als einer Hauptbetriebsstätte)
Prüfliste Managementhandbuch (MH)
Prüfliste Ausbildungshandbuch (AH)
Die Prüfungsinhalte für die Theorieprüfungen für die Fernpiloten-Zeugnisse A2 und STS entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten:
Syllabus A2
Syllabus STS
Wichtiger Hinweis:
Die Ausstellung der Fernpiloten-Zeugnisse A2 und STS erfolgt durch das LBA. Zur Meldung der bestandenen Bewerber ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden:
Formblatt PStF Meldung der bestandenen Bewerber
Form PStF Notification of passed applicants