Ereignismeldungen - kurz erklärt
Geplatzte Scheibe
Die Verordnung (EU) Nr. 376/2014 regelt die Meldung von Ereignissen in der Luftfahrt. Ein Ereignis kann dabei alles Mögliche sein, die Verordnung spricht von einem “sicherheitsbezogenen Vorkommnis, das ein Luftfahrzeug, seine Insassen oder Dritte gefährdet bzw. – bei Ausbleiben von Abhilfemaßnahmen oder bei Nichtbeachtung – gefährden könnte.” Dabei wird zwischen meldepflichtigen Ereignissen und solchen, die freiwillig gemeldet werden können, unterschieden.
Dafür ausgebildete Mitarbeiter von Organisationen (wie z.B. Luftfahrtunternehmen oder technischen Betrieben) erkennen ein meldepflichtiges oder ein freiwillig zu meldendes Ereignis, wenn es eingetreten ist. Alle anderen, die sich nicht sicher sind, ob sie an Bord eines Luftfahrzeuges, an einem Flughafen oder irgendwo anders ein solches Ereignis erlebt oder beobachtet haben, können dieses ebenfalls melden. Das EU-Meldeportal ist jedem im Internet zugänglich und erfordert für Privatpersonen auch keine vorherige Registrierung o.Ä.. Sie gelangen über den beiliegenden Link direkt zum Meldeportal:
EU-Meldeportal / ECCAIRS2
Die Möglichkeit, ohne vorherige Registrierung zu melden, finden Sie rechts auf der Seite (“Report an occurrence without registration“).
Sinn und Zweck der Ereignismeldungen ist nicht die Ahndung eines vermeintlichen Fehlverhaltens, sondern die stetige Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr. Durch die Erfassung in einer europaweiten Datenbank wird eine länderübergreifende Analyse der Ereignismeldungen ermöglicht, die zu einer fortlaufenden Erhöhung des Sicherheitsstandards im zivilen Luftverkehr führt.
Aufgaben des LBA
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