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Lichtbogen Feuerzeug

Folgende Punkte sind bei der Mitnahme von Lichtbogen Feuerzeuge zu beachten:

  • höchstens ein Lichtbogen Feuerzeug pro Person;
  • das Lichtbogen Feuerzeug muss am Körper getragen werden;

  • das Lichtbogen Feuerzeug darf kein aufgesaugten Flüssigbrennstoff enthalten (ausgenommen: verflüssigtes Gas) und
  • falls das Lichtbogen Feuerzeug mit Lithiumbatterien betrieben wird

    • muss jede Batterie den Anforderungen des UN Handbuches entsprechen

      (UN Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3; Informationen erfolgen durch den Batteriehersteller)

    • darf jede Batterie die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten:

      • bei Lithium-Metall-Batterien, ein Lithiumgehalt von 2 Gramm oder
      • bei Lithium-Ionen-Batterien, eine Nennenergie von 100 Wh; und
  • das Lichtbogen Feuerzeug, darf nicht an Bord des Luftfahrzeuges aufgeladen bzw. befüllt werden und
  • es müssen vor dem Abflug Maßnahmen ergriffen werden, welche eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Hitze

    erzeugenden Bauelementes verhindert

Internationale Bestimmungen für die Mitnahme von Gefahrgütern

ICAO-Bestimmungen Mitnahme Gefahrgüter