Lichtbogen Feuerzeug
Folgende Punkte sind bei der Mitnahme von Lichtbogen Feuerzeuge zu beachten:
- höchstens ein Lichtbogen Feuerzeug pro Person;
das Lichtbogen Feuerzeug muss am Körper getragen werden;
- das Lichtbogen Feuerzeug darf kein aufgesaugten Flüssigbrennstoff enthalten (ausgenommen: verflüssigtes Gas) und
falls das Lichtbogen Feuerzeug mit Lithiumbatterien betrieben wird
muss jede Batterie den Anforderungen des UN Handbuches entsprechen
(UN Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3; Informationen erfolgen durch den Batteriehersteller)
darf jede Batterie die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten:
- bei Lithium-Metall-Batterien, ein Lithiumgehalt von 2 Gramm oder
- bei Lithium-Ionen-Batterien, eine Nennenergie von 100 Wh; und
- das Lichtbogen Feuerzeug, darf nicht an Bord des Luftfahrzeuges aufgeladen bzw. befüllt werden und
es müssen vor dem Abflug Maßnahmen ergriffen werden, welche eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Hitze
erzeugenden Bauelementes verhindert