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Fragen zum Thema "Sprengstoffspürhunde - Team (SSHT)"

Welche Anforderungen sind für eine Zulassung zum Sprengstoffspürhunde-Team zu erfüllen?

Der Hundeführer muss eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG sowie zurzeit eine Schulung nach mindestens Kapitel 11.2.7. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission nachweisen. Der eingesetzte Sprengstoffspürhund muss nach Kapitel 12.9.2.5. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission z. B. durch Chip oder Tätowierung eindeutig identifizierbar und gem. Kapitel 12.9.3.4. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission als Einzweckhund ausgebildet worden sein. Das Sprengstoffspürhundeteam kann gem Kapitel 12.9.1.4 und 12.9.1.7. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission für Kontrollen eingesetzt werden, wenn sie sowohl jeder für sich als auch beide zusammen als Team von der zuständigen Behörde gem. Kapitel 12.9.4. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission zugelassen worden ist. Die Zulassungsprüfung besteht aus einem praktischen sowie einem sich anschließenden theoretischen Prüfungsteil und findet in Braunschweig statt. Die Prüfungsvoraussetzung ist u. a. eine Erstschulung des Sprengstoffspürhunde-Teams gem. Kapitel 12.9.3.7. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission i. V. m. Nummer 12.9.1.-3. des Durchführungsbeschluss C(2015) 8005. Diese Schulungen sind durch zugelassene Ausbilder gem. Kapitel 12.9.3.3. i. V. m. 11.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vorzunehmen.

Was ist unter einem kompetenten Personal für die durchzuführenden internen Qualitätskontrollen zu verstehen?

Ein kompetentes Personal muss über die reine hundefachliche Kompetenz hinaus, alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wie z.B.: gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG, gültige Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie Luftsicherheitsschulung. Darüber hinaus muss das kompetente Personal die berechtigte Kenntnis des Inhaltes der Anlage 12-D des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005 nachweisen. In der Regel kommen zugelassene Sprengstoffspürhundeführer-/innen sowie zertifizierte Ausbilder-/innen für Sprengstoffspürhunde-Teams in Betracht.

Welche Anforderungen sind zu erfüllen, um Ausbilder-/in für Sprengstoffspürhunde-Teams zu werden?

Das Referat Luftsicherheit - Schulung von Personal ist für die Ausbilder-/innen zuständig.
Nähere Informationen finden unter folgenden Link

Referat S2 - Luftsicherheit - Schulung von Personal

Welche Sprengstoffe sind in der Anlange 12-D aufgeführt?

Die Sprengstoffe unterliegen dem Kapitel 12-D des erlassenen Durchführungsbeschlusses der Kommission C(2015) 8005 vom 16.11.2015. Dieser Beschluss ist jedoch nicht öffentlich zugänglich und ist Verschlusssache (VS). Gem. § 25 Verschlusssachenanweisung dürfen ohne Sicherheitsbescheide des BMWK keine VS an nichtöffentliche Stellen herausgeben werden.
Möchten Sie als ein privates Unternehmen Verschlusssachen nutzen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse dazu vorweisen und sich einer Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterziehen. Nach positiver Sicherheitsüberprüfung bekommen Sie einen Zugang zu den vertraulichen Dokumenten.