Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung
Für die Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung folgt den Luftfahrt-Bundesamt für Deutschland den Grundsätzen der ECAC mit dem dafür vorhandenen Common Evaluation Process (CEP). Der ECAC-CEP für Sicherheitsausrüstung ist das von den ECAC-Mitgliedstaaten eingerichtete Labortestprogramm, um Sicherheitsausrüstung anhand der ECAC/EU-Leistungsstandards zu bewerten und eine gemeinsame Referenz für nationale Verwaltungen zur Zertifizierung und Genehmigung der auf Flughäfen und in der sicheren Lieferkette eingesetzten Sicherheitsausrüstung bereitzustellen.
Die Ziele des CEP sind:
- Bewertung der technischen Leistung der Sicherheitsausrüstung auf objektive und standardisierte Weise in den verschiedenen teilnehmenden Testzentren, die am Prozess beteiligt sind.
- Bereitstellung zuverlässiger Informationen über die Geräteleistung im Vergleich zu angenommenen technischen Standards für die ECAC-Mitgliedstaaten.
Im Januar 2020 erkannte die Europäische Kommission den CEP als Voraussetzung für die Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung für die Zivilluftfahrt in der Europäischen Union an. Infolgedessen gewährt die Europäische Kommission automatisch die Berechtigung zur EU-Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung und zur Kennzeichnung mit dem „EU-Stempel“ für Sicherheitsausrüstung, bei der vom CEP bestätigt wurde, dass sie den ECAC/EU-Leistungsstandards entspricht.
Darüber hinaus werden die getesteten Konfigurationen, die einen EU/ECAC-Leistungsstandard erfüllen, im öffentlichen Teil der ECAC-Website veröffentlicht und anerkannt.
Die Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung ist schriftlich vom Hersteller oder durch einen von ihm benannten Bevollmächtigten zu beantragen.
Bitte reichen Sie dazu den schriftlichen Antrag ein beim
Luftfahrt-Bundesamt
Referat S6 – Luftsicherheitsausrüstung
38144 Braunschweig
E-Mail: sicherheitsausruestung@lba.de
Fax: + 49 (0)531 / 2355-6699
Grundsätzliches
Bei der Zertifizierung von Luftsicherheitsausrüstung handelt es sich ab dem 01.02.2024 um ein gebührenpflichtiges Verfahren.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.
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