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Bewertung der Arbeitsleistung im Rahmen eines Antrags auf Rezertifizierung (1)

Das Rezertifizierungsverfahren umfasst für Personen, unabhängig davon ob sie Röntgen oder EDS-Ausrüstungen bedienen, immer auch die Bewertung der betrieblichen Leistung (DVO (EU) 2015/ 1998 Ziffer 11.3.3). Für die Gesamtbeurteilung der Kontrollperson zieht die Luftsicherheitsbehörde eigene Erkenntnisse sowie die Ergebnisse der Leistungsbewertung des schulungsverpflichteten Unternehmens heran (DVO (EU) 2015/ 1998 Ziffer 11.4.2), um sich ein möglichst umfassendes Bild über die Leistung der Kontrollperson im jeweiligen Arbeitsbereich machen zu können.

Um diesem Erfordernis unverkennbar Rechnung zu tragen, haben wir den Text auf der Anlage B zum Antrag auf Rezertifizierung zur der Bestätigung einer zumindest durchschnittlichen Arbeitsleistung anpasst. Wir bitten um Berücksichtigung.