Lehrproben im Rahmen der Zertifizierung als Ausbilder/in (1)
Anträge auf Ausbilderzertifizierung für die Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 (Erstanträge auf Zertifizierung)
Datum 16.08.2021
Neben den derzeitigen, nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen für eine Erstzertifizierung als Ausbilder für die Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
- Absolvierte Basisschulung gemäß Ziffer 11.2.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
- Vorliegen einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Kenntnissen des Arbeitsumfeldes in dem relevanten Bereich der Luftsicherheit gemäß Ziffer 11.5.1 c) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
gelten für die Erstanträge auf Ausbilderzertifizierung für die Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 (Luftsicherheitsschulungen) ab sofort grundsätzlich folgende Regelungen:
Im Verlauf der Prüfung der Erstanträge auf Ausbilderzertifizierung werden neben den eingereichten Unterlagen sowohl die fachlichen Kompetenzen der Ausbilder/Ausbilderinnen (Kompetenz bezüglich der zu vermittelnden Elemente der Sicherheit) als auch die methodisch-didaktischen Kompetenzen (Kompetenz in Schulungstechniken) in einer Lehrprobe, welche im Luftfahrt-Bundesamt Braunschweig stattfindet, überprüft.
Im Rahmen der fortgeschrittenen Antragsbearbeitung erfolgt die Festlegung der Personengruppe für die bevorstehende Lehrprobe und die Aufforderung zur Erstellung eines Lehrplans für diese Personengruppe.
Entspricht der eingereichte Lehrplan den Erfordernissen, so wird im Rahmen der Einladung zur Lehrprobe mitgeteilt, welcher konkrete Teil des Lehrplans als Lehrsequenz beim Luftfahrt-Bundesamt zu präsentieren ist.
Im Anschluss an diese Lehrsequenz erfolgt ein Fachgespräch mit Fragen zur Lehrsequenz, weiteren Fragen fachlicher Art und Fragen zur Methodik und Didaktik.
Ausführliche Informationen werden mit der Einladung zur Lehrprobe versandt.
Das Ergebnis zur präsentierten Lehrprobe wird grundsätzlich im Anschluss im Rahmen eines Feedbackgespräches mitgeteilt.
Die im Rahmen der Lehrprobe entstehenden Kosten (Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) werden nicht übernommen.
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