Navigation und Service

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Annex I Luftfahrzeuge

Die Musterzuständigkeit für Luftfahrzeuge gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1139 liegt weiterhin beim Eintragungsstaat. LBA Kennblätter finden sich hier

https://www.lba.de/DE/Technik/Musterzulassungen/Geraete-Kennblaetter/Luftfahrtgeraete_Uebersicht.html?nn=2088978

Auch hier gilt, dass die in dem für die Verkehrszulassung verwendeten Kennblatt gelisteten Betriebs- und Wartungsunterlagen verbindlich sind. Dabei müssen ggf. Änderungen der dem Kennblatt zugrunde liegenden Musterzulassung berücksichtigt werden, entsprechend der tatsächlichen Konfiguration des betrachteten Luftfahrzeuges.