Annex I Luftfahrzeuge
Die Musterzuständigkeit für Luftfahrzeuge gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1139 liegt weiterhin beim Eintragungsstaat. LBA Kennblätter finden sich hier
https://www.lba.de/DE/Technik/Musterzulassungen/Geraete-Kennblaetter/Luftfahrtgeraete_Uebersicht.html?nn=2088978
Auch hier gilt, dass die in dem für die Verkehrszulassung verwendeten Kennblatt gelisteten Betriebs- und Wartungsunterlagen verbindlich sind. Dabei müssen ggf. Änderungen der dem Kennblatt zugrunde liegenden Musterzulassung berücksichtigt werden, entsprechend der tatsächlichen Konfiguration des betrachteten Luftfahrzeuges.
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