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Erstmalige Zulassung eines Luftfahrzeugs

Hier finden Sie alle Anträge, die für die erstmalige Zulassung eines Luftfahrzeugs erforderlich sind.

Im ersten Schritt können Sie eine Kennzeichenvormerkung beantragen, wenn Sie ein Wunschkennzeichen für Ihr Luftfahrzeug reservieren möchten.

Im zweiten Schritt müssen Sie neben der Verkehrszulassung einnen SSR Mode Code und ein Lärmschutzzeugnis beantragen. Außerdem können Sie einen ELT Notsender registrieren.

Kennzeichenvormerkung beantragen

Bevor Sie Ihr Luftfahrzeug zulassen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen vormerken zu lassen. Dieses Formular steht Ihnen digital über eine LBA-Anwendung zur Verfügung.

Die Vormerkung eines Kennzeichens können Sie im Online-Formular für die Vormerkung eines Kennzeichens beantragen.

Verkehrszulassung beantragen

Wenn Sie ein Luftfahrzeug in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Verkehrszulassung beantragen. Die Verkehrszulassung beinhaltet die Eintragungen in die Luftfahrzeugrolle und die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses. Es ist zu unterscheiden, ob das Lufttüchtigkeitszeugnis für ein Luftfahrzeug mit oder ohne durch die EASA genehmigtes Kennblatt ausgestellt werden soll. Daher werden zwei Anträge bereitgestellt. In den Antragsformularen sind entsprechende Hinweise und eine Checkliste beigefügt, die das Ausfüllen erleichtern und einen Überblick über die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen verschaffen sollen.

Weitere Hinweis finden Sie unter: FAQ Verkehrszulassung

Vordruck für die Erteilung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für ein Luftfahrzeug mit EASA Kennblatt

Vordruck für die Erteilung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für ein Luftfahrzeug ohne EASA Kennblatt

Zuteilung der SSR Mode Codes beantragen

HINWEIS: Rechnungsempfänger ist immer der Antragsteller! Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen kann eine abweichende Rechnungsadresse nicht akzeptiert werden.

Ein Ausfüllen am Bildschirm ist derzeit leider noch nicht möglich. Die Gebühr für die Erteilung beträgt 25 EURO.

Antrag auf Erteilung einer 24-Bit Adresse für einen Mode S Transponder

Ausstellung eines Lärmschutzzeugnis beantragen

HINWEIS: Dabei ist es wichtig, dass die dort einzutragenden Informationen auch korrekt sind. Insbesondere müssen die technischen Daten und Betriebsgrenzen mit dem Kennblatt übereinstimmen. Ebenso ist darauf zu achten, dass die korrekte Record-No. der EASA-Lärmliste angegeben wird. Abweichungen führen dazu, dass die für das Lärmschutzzeugnis erforderlichen Lärmwerte nicht ermittelt werden können.

Ein Ausfüllen am Bildschirm ist derzeit leider noch nicht möglich. Die Gebühr für die Ausstellung eines Lärmschutzzeugnis (nach Änderung) beträgt 110 EURO.

Antrag auf Ausstellung eines Lärmschutzzeugnis

ELT Notsender registrieren

Die Registrierung erfolgt bei der Verkehrszulassung des LBA. Die registrierten Informationen werden der Such-und Rettungsleitstelle der Bundeswehr zur Verfügung gestellt. Die Registrierung erfolgt so wie es auf dem eingereichten Vordruck eingetragen ist. Er sollte daher sorgfältig ausgefüllt werden.

Es muss sichergestellt werden, dass die Daten immer auf einem aktuellen Stand sind und Änderungen unverzüglich dem LBA gemeldet werden. Die Daten sind Grundlage für eine effektive Suche und Rettung im Fall eines Unfalls oder Zwischenfalls!

Ein Ausfüllen am Bildschirm ist derzeit leider noch nicht möglich. Die Gebühr für die Registrierung beträgt 50 EURO.

Vordruck für die Regestrirung eines ELT Notsender

Zusatzinformationen

Zuständiges Referat

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat T 4
38144 Braunschweig

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag,
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Tel.: +49 531 2355-5480
Fax: +49 531 2355-5497
E-Mail: RefT4@lba.de

Häufige Fragen

  • Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zum Thema Verkehrszulassung gesammelt und beantwortet.FAQ Verkehrszulassung

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.