Liste genehmigter deutscher Fluggesellschaften
Generierungszeitpunkt 26.08.2011
Teilnehmernummer B100058
Leistungsname Liste genehmigter deutscher Fluggesellschaften
Leistungsbeschreibung
Luftfahrtunternehmen, die dem Luftverkehrsrecht der Europäischen Gemeinschaft unterliegen, bedürfen zur Beförderung von Fluggästen, Post oder Fracht im gewerblichen Flugverkehr einer Betriebsgenehmigung.
Zuständig für die Erteilung der Betriebsgenehmigung für deutsche Fluggesellschaften ist das Luftfahrt-Bundesamt.
Das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht eine Liste aller genehmigten deutschen Fluggesellschaften mit einer aktiven Betriebsgenehmigung.
Gebühren
Unterlagen
Besonderheiten
Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und enthält ausschließlich die Namen der deutschen Fluggesellschaften, die über eine aktive Betriebsgenehmigung verfügen.
Diese Übersicht wird ausschließlich im Internetangebot des Luftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht und kann dort auch ausgedruckt oder als Download abgespeichert werden.
Rechtsangabe
Weitere Dokumente
Luftfahrt-Bundesamt
Telefonnummer +49 531 2355 115
Fax +49 531 2355 1197
E-Mail buergerinfo@lba.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 10:00 bis 13:00 Uhr
Barrierefreiheit
- Eingang des Luftfahrt-Bundesamtes auch über Rampe erreichbar
- Erreichung der einzelnen Etagen über Fahrstuhl
Adresse
D-38144
Braunschweig
Luftfahrt-Bundesamt
Anfahrtsinformationen
Anreise mit dem Auto
Das Luftfahrt-Bundesamt liegt direkt an der Autobahn A 2. Sie fahren daher bei der Anreise mit dem Auto auf der A 2 Richtung Braunschweig und verlassen diese an der Abfahrt Braunschweig-Flughafen.
Anreise mit dem Zug Über Fernverkehrsverbindungen ist der Braunschweiger Hauptbahnhof schnell zu erreichen. Vom Hauptbahnhof Braunschweig bringt Sie die Buslinie 436 "Braunschweig Hauptbahnhof - Flughafen Braunschweig" direkt und ohne Umsteigen bis zum Luftfahrt-Bundesamt.