Neufassung der 3. DV LuftPersV veröffentlicht
Datum 07.06.2017
Die Neufassung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal wurde am 06. Juni 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 07. Juni 2017 in Kraft.
Auf Grund des Inkrafttretens der Verordnung zur Anpassung luftfahrtrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt vom 17. Dezember 2014 an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 musste die Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (3.DV LuftPersV) angepasst werden. Neben begrifflichen Anpassungen beinhaltet die Neufassung der 3. DV LuftPersV Einzelheiten zur Bewertungsmethode zum Nachweis von Sprachkenntnissen, zum Eintrag des Sprachvermerks in die Lizenz, zu Dokumenten zum Nachweis über Sprachkenntnisse, zur Anerkennung und Aufsicht sowie zum Verfahren bei Beschwerden bezüglich des Ergebnisses bei einer Sprachprüfung.
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